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Zeitschriften als Pressesendung zustellen

Was ist denn eine Pressesendung?

Eine Pressesendung im Allgemeinen kann jede Kundenzeitschrift, jedes Mitarbeitermagazin oder auch ein Pfarrbrief sein, der per Post zugestellt wird.

"Pressesendung" bezeichnet jedoch auch ein Produkt der Deutschen Post AG. Um eine Zeitschrift als Pressesendung verschicken zu können, ist ein Vertrag zwischen Verlag oder Herausgeber und DPAG notwendig. Dienstleister wie Druckereien oder Lettershops dürfen einen solchen Vertrag nicht in Vertretung abschließen. Auch das Porto wird von der DPAG direkt abgerechnet. Als Lettershop Leipzig können wir Sie jedoch bei dem Vetragsabschluss unterstützen.

Wir prüfen vorab mit Ihnen, ob für Ihre Zeitschrift überhaupt ein Versand als Pressesendung in Frage kommt.

Denn folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • ZKZ (Zeitungskennziffer) muss vorliegen
  • Erscheinungsweise: vier mal pro Jahr
  • Inhalt: überwiegend redaktionelle Berichterstattung
  • Mindestmenge pro Einlieferung: 1.000 Stück
  • Versandvorbereitung: Bündelung der Zeitschriften nach PLZ Leitregionen (ZeBu manuell) oder nach Zustellstützpunkten (ZeBu)

Wie wir für Sie Pressesendungen drucken, etikettieren & verschicken erfahren Sie hier.

Informationen zu den Veränderungen bei Pressesendungen und Postvertriebsstücken bezüglich Portohöhe und Laufzeit ab Januar 2021 finden Sie hier.